Ausbildung zum Kranführer zum Kranführerschein DGUV Vorschrift 52 "Krane" (ehemals BGV D6) DGUV Grundsatz 309-003 "Auswahl, Unterweisung u Befähigungsnachweis von Kranführern" (ehemals BGG 921) Schulungsablauf der theoretischen und praktischen Ausbildung im Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer: Aufgaben und Pflichten des Kranführers physikalischer Aufbau sowie Besonderheiten der Krananlagen Kranaufbau Kranbetrieb in der Praxis Anschlagmittel: Arten, Aufbau, Nutzung und Einsatz Prüfung von Kranen und Anschlagmitteln schriftliche Prüfung Für die praktische Ausbildung ist aus Arbeitsschutzgründen das Tragen von Sicherheitsschuhen zwingend erforderlich. Die Ausbildung kann teilweise im Freien durchgeführt werden, beachten Sie bitte die Witterung sprich entsprechende Kleidung. Bitte beachten Sie, dass alle Lehrgänge ausschließlich in deutscher Sprache gehalten werden können. Kenntnisse im Lesen und Verstehen der deutschen Sprache sind Voraussetzung. Die schriftliche Prüfung kann auf Wunsch auch in Englisch , oder anderen Sprachen absolviert werden. Jeder Teilnehmer erhält zum Lehrgangsabschluss nach erfolgreicher theoretischer Prüfung eine Befähigungsnachweis, einen Kranführerschein. Ihr Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer Tel: 069 15610522, www.sfbl.de Durch leichtverständliche Schulungsunterlagen, Anschauungsmodelle, Schulungsvideos u Schulungsfolien wird der Unterricht entsprechend anschaulich gestaltet. Impressum: siehe: https://www.sfbl.de/impressum.html