Insertionsbedingungen
Achtung! Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Als Nutzer sind Sie selbst für Ihr Handeln auf der Plattform verantwortlich. Bitte achten Sie auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Ihrer Angebote.
Das Mindestalter für die Nutzung von viva-kleinanzeigen.de beträgt 18 Jahre.
Es ist untersagt, folgende Produkte, Stellenangebote oder Dienstleistungen anzubieten oder in Anzeigen zu beschreiben:
• Aufrufe zu Straftaten (z. B. Beleidigungen, Gewalttaten)
• Aufruf zu Geldspenden
• Beleidigungen, Beschimpfungen, Rufmord, Diskriminierung
• Nationalsozialistische, Rassenhass verbreitende oder verfassungsfeindliche Propaganda
• gemeingefährliche Aktivitäten
Dienstleistungen & Jobs
• Angebote im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Lotto- und Roulettesystemen
• Finanz- oder sonstige Dienstleistungsangebote ohne Schufaprüfung
• Stellenangebote und -gesuche unter 14 Jahren
• Private Angebote von Model Agenturen, für Modeltraining, von Fotografen, für Vorsprechen, für Casting usw. und gewerbliche Anzeigen ohne Impressum
Jugendschutz
• Pornografische und jugendgefährdende Schriften oder Gegenstände, sowie Dienstleistungen
• Medien mit der Kennzeichnung “Keine Jugendfreigabe”, “Freigabe ab 18”, “FSK 18”, “USK 18”, Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten, ob Ihr Medium einer Jugendfreigabe unterliegt: www.fsk.de, www.usk.de
• Artikel mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren, Tabakwaren aller Art, sowie entsprechendes Zubehör wie z.B. Shishas oder Pfeifen
• Alkoholische Getränke
• Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes und andere bewusstseinsverändernde Stoffe, sowie entsprechendes Zubehör
Produkte
• Gefährliche oder eingeschränkt handelbare Gegenstände
• Gestohlene Gegenstände
• Alle Gegenstände mit Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen – auch nicht sichtbar dargestellte (verdecktes Hakenkreuz)
• Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen jeglicher Art, sowie Zubehör und Munition jeglicher Art
• Nachahmungen und Fälschungen (Geld, Briefmarken, Bekleidung, Elektronikartikel, Accessoires Produkte, etc.)
• Ungenehmigte Kopien geschützter Werke oder Gegenstände, insbesondere Kopien von Filmen, Videospielen, Büchern (ebooks) oder Musik
• Paintball inkl. Ausrüstung (Kleidung ist erlaubt)
• Das Anbieten von, sowie der Handel mit Elektroschrott gemäß Elektrogesetz (ElektroG)
• Das Anbieten von, sowie der Handel mit Schrott für private Nutzer
• Gegenstände, Kleidungsstücke und Ausweise aus sicherheitsrelevanten Bereichen (z. B. behördliche Ausweise und behördlich getragene Uniformen)
• Medizinische Instrumente (u.a. Röntgengeräte, Defibrillator, Ultraschall-
-/Sonographiegeräte)
• Arzneimittel (apothekenpflichtig und freiverkäuflich), Diätpräparate/Nahrungsergänzungsmittel sowie Medikamente für Tiere
• Radioaktive Stoffe, Gift- und Explosivstoffe (Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände), sowie sonstige gesundheitsschädigende Chemikalien
• Gaskartuschen oder Gasgrill mit Gaskartuschen, Gasflaschen (leer und voll)
• Pestizide
• Ausgebaute Airbags
• Menschliche Organe, Blut, sowie andere Körperflüssigkeiten
• Listen, Verzeichnisse o. ä., die Hersteller-, Händler- und Lieferantenadressen enthalten
• Bootleg-Aufnahmen (Raubpressungen)
• Angebote zum Herunterladen von Medien
• Spieleaccounts, Spielepunkte & -coins
• Hard- oder Software zum Decodieren von Pay-TV
• Hard- oder Software zum Modifizieren von Spielekonsolen oder Mobilfunktelefonen
• Wertpapiere (insbesondere Aktien), Geldmarkt- oder Finanzinstrumente, Kredite, Darlehen und Finanzierungshilfen
• Schuldscheine und gerichtliche Titel, sowie andere Forderungen aus Rechtsgeschäften
• Archäologische Funde
• Handel mit Elfenbein und allen Elfenbeinprodukten, und zwar unabhängig von der Herkunft des Elfenbeins oder Elfenbeinproduktes inkl. prähistorisches Elfenbein.
Der Handel mit Nahrungsmitteln unterliegt besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Anbieten, welche gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden müssen.
Bundesministerium der Justiz: Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Grundsätze zur Vermittlung von Tieren
Das Vermieten, das Verleihen und/oder der Versand von Tieren ist nicht erlaubt
Außerdem ist der Handel mit folgenden Tieren sowie Produkten nicht zulässig:
• Tiere, die aus dem Ausland stammen. Bei Vorliegen einer behördlichen Genehmigung gemäß §11 des Tierschutzgesetzes prüfen wir individuell Ausnahmeregelungen (Kontakt: service@viva-kleinanzeigen.de). Tiere, welche sich im Ausland befinden, dürfen nicht angeboten werden.
• Giftige, aggressive, kupierte und schwierig zu haltende Tiere
• Tiere aus Qualzucht (bspw. kurzköpfige Hunde, Nackthunde, Faltohrkatzen)
Handelt es sich bei dem Anbieter um ein Tierheim und/oder einen Tierschutzverein dürfen auch Qualzuchten vermittelt werden. Eine Vorstellung des Muttertiers ist nur dann notwendig, wenn dieses bekannt ist. Ein Verstoß gegen diese Grundsätze kann zur sofortigen Löschung von Anzeigen und Nachrichten sowie auch der Sperrung des Accounts des Nutzers führen. Marketplace behält sich außerdem zivil- und strafrechtliche Schritte ausdrücklich vor.
• Wildfänge
• Handel mit Tieren als Lebendfutter
• Lebende Tiere geschützter Tierarten sowie Produkte und Präparate geschützter Tierarten. Die Einstufung einer Tierart als geschützt, kann beispielsweise in der Artenschutzdatenbank des Bundesamt für Naturschutz in Bonn nachgeschlagen werden: www.wisia.de
• Präparate, Jagdtrophäen, ausgestopfte Tiere
• Primaten und andere Exoten
Darüber hinaus ist das Vermitteln von Hunden und Katzen nicht zulässig, wenn:
• diese (noch) nicht besichtigt werden können (u. a. sogenannte Wurfankündigungen)
• diese zum Abgabezeitpunkt jünger als 12 Wochen sind
• bei Welpen das Muttertier nicht vorgestellt werden kann
• es sich um sogenannte Listenhunde (auch Mischlinge) handelt
• gewerbliche Anbieter und/oder Züchter mehr als drei Würfe von zwei Rassen innerhalb von 365 Tagen anbieten
• private Nutzer mehr als eine Anzeige innerhalb von 365 Tagen aufgeben